Language of document :

Klage, eingereicht am 28. Januar 2014 – Monster Energy/HABM – Balaguer (icexpresso + energy coffee)

(Rechtssache T-61/14)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Monster Energy Company (Corona, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: P. Brownlow, Solicitor)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Luis Yus Balaguer (Movera, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. November 2013 in der Sache R 821/2013-2 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit den Wortelementen „icexpresso + energy coffee“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 30, 32 und 35 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9950403.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Frühere Marken: Eingetragene Gemeinschaftsmarken Nrn. 8445711, 8815722 und 8815748 für Waren der Klassen 5 und 32.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Gemeinschaftsmarkenverordnung.