Klage, eingereicht am 28. Januar 2014 – Monster Energy/HABM – Balaguer (icexpresso + energy coffee)
(Rechtssache T-61/14)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Monster Energy Company (Corona, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: P. Brownlow, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Luis Yus Balaguer (Movera, Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. November 2013 in der Sache R 821/2013-2 aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit den Wortelementen „icexpresso + energy coffee“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 30, 32 und 35 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9950403.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Frühere Marken: Eingetragene Gemeinschaftsmarken Nrn. 8445711, 8815722 und 8815748 für Waren der Klassen 5 und 32.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Gemeinschaftsmarkenverordnung.