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Klage, eingereicht am 27. Januar 2014 – BR IP Holder / HABM – Greyleg Investments (HOKEY POKEY)

(Rechtssache T-62/14)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: BR IP Holder LLC (Canton, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Traub und C. Rohsler)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Greyleg Investments Ltd (Baltonsborough, Vereinigtes Königreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 22. November 2013 in der Sache R 1091/2012-4 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „HOKEY POKEY“ für „Konditorwaren“ in Klasse 30 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 275 678.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Frühere, nicht eingetragene Marke „HOKEY POKEY“, von der behauptet wird, dass sie im Vereinigten Königreich für „Konditorwaren, insbesondere Eiscreme“ verwendet werde.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Der Widerspruch wurde vollumfänglich zurückgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009.