Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

Klage des Königreichs Spanien gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 10. Juni 2004

(Rechtssache T-209/04)

(Verfahrenssprache: Spanisch) (Rechtssache ...

Das Königreich Spanien hat am 10. Juni 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte des Klägers ist Nuria Díaz Abad, Abogado del Estado, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt, ... beantragt,

-    festzustellen, dass die Kommission dadurch, dass sie nicht innerhalb einer angemessenen Zeit über die von den spanischen Behörden beantragten Genehmigungen entschieden hat, gegen ihre Verpflichtung aus Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung Nr. 2792/1999 in der Fassung der Verordnung Nr. 2369/2002 verstoßen und sich so eine Unterlassung zuschulden kommen lassen hat;

-    der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die spanischen Behörden hätten von der Kommission eine Reihe von Ausnahmegenehmigungen beantragt, um nach der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates vom 17. Dezember 1999 zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen für die gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2369/2002 des Rates vom 20. Dezember 20021 Beihilfen für die Errichtung einer gemischten Gesellschaft gewähren zu können. Wenn das Schiff in ein Drittland überführt werde, das kein Fischereiabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft geschlossen habe, sei eine entsprechende Ausnahmegenehmigung durch die Kommission erforderlich (Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung Nr. 2792/1999 in der Fassung der Verordnung Nr. 2369/2002). Diese Beihilfen könnten von den nationalen Behörden nur bis zum 31. Dezember 2004 gewährt werden.

Am 16. Februar 2004 sei die Kommission förmlich gemahnt worden, über die anhängigen Verfahren zu entscheiden; da sie nicht über alle Verfahren entschieden habe, habe das Königreich Spanien beschlossen, Klage gegen die Kommission zu erheben, wobei es auch berücksichtigt habe, dass die spanischen Behörden, die auf die Entscheidung der Kommission über die beantragten Ausnahmegenehmigungen warteten, bereits die Fristen überschritten hätten, die ihnen das nationale Recht für ihre Entscheidung setze.

____________

1 - Verordnung (EG) Nr. 2369/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen für die gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor (ABl. L 358 vom 31.12.2002, S. 49).