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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Andreas Mausolf gegen Europol, eingereicht am 1. Juni 2004

(Rechtssache T-210/04)

(Verfahrenssprache: Niederländisch)

Andreas Mausolf hat am 1. Juni 2004 eine Klage gegen Europol beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte M. F. Baltussen und P. de Casparis.

Der Kläger beantragt,

1.    die Entscheidung von Europol vom 1. März 2004 über die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers gegen die Entscheidung vom 2. Januar 2003 unter gleichzeitiger Aufhebung der angefochtenen Entscheidung vom 2. Januar 2003 aufzuheben;

2.    Europol zu verurteilen, dem Kläger mit Wirkung vom 1. Juli 2002 noch eine zusätzliche Besoldungsstufe zu gewähren;

3.    Europol zu verurteilen, den entsprechenden Betrag binnen 48 Stunden nach Verkündung des in dieser Sache zu erlassenden Urteils zuzüglich der dafür nach niederländischem Recht geschuldeten gesetzlichen Zinsen an den Kläger zu zahlen;

4.    Europol zu verurteilen, dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger eine Verletzung von Artikel 29 des Statuts der Bediensteten von Europol sowie eine Ermessensüberschreitung und eine Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes geltend.

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