Beschluss des Gerichts vom 10. September 2013 – Symbio Gruppe/HABM – Ada Cosmetic (SYMBIOTIC CARE)
(Rechtssache T-562/11)1
(Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Löschung der internationalen Registrierung – Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Symbio Gruppe GmbH & Co. KG mit Sitz in Herborn (Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Schulz und C. Onken)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), vertreten durch R. Pethke und D. Botis als Bevollmächtigte
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Ada Cosmetic GmbH mit Sitz in Kehl (Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt H. Börjes-Pestalozza, dann Rechtsanwalt R. Douglas Morton und Rechtsanwältin E. Kessler)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 18. August 2011 (Sache R 2121/2010-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Symbio Gruppe GmbH & Co. KG und der Ada Cosmetic GmbH
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Jeder Verfahrensbeteiligte trägt seine eigenen Kosten.
________________________1 ABl. C 13 vom 14.1.2012.