Beschluss des Gerichts vom 19. Februar 2013 - Beninca/Kommission
(Rechtssache T-418/12)
(Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Stillschweigende Verweigerung des Zugangs - Rechtsschutzinteresse - Ausdrückliche Entscheidung, die nach Erhebung der Klage erlassen wurde - Erledigung)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Jürgen Beninca (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Zschocke)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Clotuche-Duvieusart)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der stillschweigenden Entscheidung der Kommission vom 27. Juli 2012, mit der der Zugang zu einem Dokument abgelehnt wurde
Tenor
Die vorliegende Klage ist in der Hauptsache erledigt.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen und die Herrn Jürgen Beninca entstandenen Kosten.
____________1 - ABl. C 366 vom 24.11.2012.