Language of document :

Klage, eingereicht am 31. Dezember 2013 – Ipatau/Rat

(Rechtssache T-694/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Vadzim Ipatau (Minsk, Belarus) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Michalauskas)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss 2013/534/GASP des Rates vom 29. Oktober 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus für nichtig zu erklären, soweit er davon betroffen ist;

die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1054/2013 des Rates vom 29. Oktober 2013 zur Durchführung von Artikel 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus für nichtig zu erklären, soweit er davon betroffen ist;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger vier Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-693/13, Mikhalchanka/Rat, geltend gemachten identisch oder diesen ähnlich sind.