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Urteil des Gerichts vom 13. September 2016 – ENAC/INEA

(Rechtssache T-695/13)1

(Zuschuss – Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich der transeuropäischen Netze für Verkehr und Energie – Erstellung einer Studie zur Entwicklung der Intermodalität des Flughafens Bergamo-Orio al Serio – Bestimmung des endgültigen Zuschussbetrags – Nicht zuschussfähige Kosten – Rechtsfehler – Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Ente nazionale per l’aviazione civile (ENAC) (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: G. Palmieri und P. Garofoli, avvocati dello Stato)

Beklagte: Exekutivagentur für Innovation und Netze (Prozessbevollmächtigte: I. Ramallo, D. Silhol und Z. Szilvássy im Beistand der Rechtsanwälte M. Merola, M. C. Santacroce und L.Armati)

Streithelferin zur Unterstützung der Klägerin: Società per l’aeroporto civile di Bergamo-Orio al Serio SpA (SACBO SpA) (Grassobbio, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Muscardini, G. Greco und G. Carullo)

Gegenstand

Antrag nach Art. 263 AEUV, gerichtet auf die Nichtigerklärung der Schreiben der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T EA), jetzt INEA, vom 18. März 2013 und 23. Oktober 2013 zu bestimmten im Rahmen der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Intermodalität des Flughafens Bergamo-Orio al Serio (Italien) entstandenen Kosten im Anschluss an den der Klägerin von der Europäischen Kommission gewährten Zuschuss

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Ente nazionale per l’aviazione civile (ENAC, Nationale Behörde für Zivilluftfahrt, Italien) trägt die Kosten.

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1     ABl. C 52 vom 22.2.2014.