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Klage, eingereicht am 28. Dezember 2012 - Pyrox/HABM - Köb Holzheizsysteme (PYROX)

(Rechtssache T-575/12)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Pyrox GmbH (Oberhausen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Eigen)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Köb Holzheizsysteme GmbH (Wolfurt/VBG, Österreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 4. Oktober 2012 in den verbundenen Sachen R 2187/2011-1 und R-2507/2011-1 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der im Verfahren vor dem HABM angefallenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement "PYROX" enthält, für Waren der Klassen 4, 7 und 11 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 612 781

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Köb Holzheizsysteme GmbH

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke "PYROT" für Waren der Klasse 11

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und vollständige Zurückweisung der Anmeldung

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009

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