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Beschluss des Gerichts vom 7. März 2013 - UOP/Kommission

(Rechtssache T-198/09)

(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Fehlende individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: UOP Ltd (Guildford, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Hartnett und O. Geiss)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Talabér-Ritz und T. Scharf)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: IFP (Rueil-Malmaison, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt E. Morgan de Rivery und Rechtsanwältin A. Noël-Baron)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/157/EG der Kommission vom 16. Juli 2008 über die Zuwendung, die Frankreich der IFP-Gruppe gewährt hat (C 51/05 [ex NN 84/05]) (ABl. 2009, L 53, S. 13)

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die UOP Ltd trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Kommission und der IFP entstanden sind.

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1 - ABl. C 167 vom 18.7.2009.