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Klage, eingereicht am 12. Februar 2012 - CF Sharp Shipping Agencies Pte/Rat

(Rechtssache T-53/12)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: CF Sharp Shipping Agencies Pte Ltd (Singapur, Singapur) (Prozessbevollmächtigte: S. Drury, Solicitor, Rechtsanwälte K. Adamantopoulos und J. Cornelis)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1245/2011 des Rates2 und die Verordnung (EU) Nr. 961/2010 des Rates ex tunc und mit sofortiger Wirkung für nichtig zu erklären, soweit es die Aufnahme der Klägerin in den Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 des Rates betrifft;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend.

Erster Klagegrund:

Durch die Feststellung, die Klägerin sei eine Scheinfirma der Islamic Republic of Iran Shipping Lines, die in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehe, habe der Beklagte die Tatsachen offenkundig verfälscht, und der Beklagte habe einen offensichtlichen Fehler bei der Anwendung von Art. 16 Abs. 2 Buchst. d der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 des Rates begangen, indem er die Klägerin in den Anhang VIII dieser Verordnung aufgenommen habe.

Zweiter Klagegrund:

Verstoß des Beklagten gegen die Begründungspflichten des Art. 296 AEUV und des Art. 36 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 des Rates.

Dritter Klagegrund:

Mangel der Begründung durch den Beklagten, der zur Verletzung der Verteidigungsrechte der Klägerin, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Rechts auf eine effektive gerichtliche Kontrolle, geführt habe.

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1 - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1245/2011 des Rates vom 1. Dezember 2011 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 319, S. 11).

2 - Verordnung (EU) Nr. 961/2010 des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 (ABl. L 281, S. 1).