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Urteil des Gerichts vom 10. Februar 2012 - Verenigde Douaneagenten/Kommission

(Rechtssache T-32/11)

(Zollunion - Einfuhr von rohem Rohrzucker von den Niederländischen Antillen - Nacherhebung von Einfuhrabgaben - Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b und Art. 239 der Verordnung [EWG] Nr. 2913/92 - Verletzung wesentlicher Formvorschriften)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Verenigde Douaneagenten BV (Rotterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. van der Meché und S. Moolenaar)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Bouyon und B. Burggraaf)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2010) 6754 def. der Kommission vom 1. Oktober 2010, mit dem festgestellt wird, dass die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrabgaben gerechtfertigt ist und dass der Erlass dieser Zölle in einem Einzelfall nicht gerechtfertigt ist (REC 02/09)

Tenor

Der Beschluss C(2010) 6754 def. der Kommission vom 1. Oktober 2010 wird für nichtig erklärt, soweit darin festgestellt wird, dass der Erlass von Einfuhrabgaben in Höhe von 531 985,59 Euro nach Art. 239 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften nicht gerechtfertigt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 103 vom 2.4.2011.