Beschluss des Gerichts vom 24. Mai 2011 - Sanyō Denki/HABM - Telefónica O2 Germany (eneloop)
(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Sanyō Denki Kabushiki Kaisha (Osaka, Japan) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte M. De Zorti, M. Koch und T. Grimm, dann Rechtsanwalt V. Schmitz-Fohrmann)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Ahlgren, dann M. Ahlgren und J. F. Crespo Carillo)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Fottner und M. Müller)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 6. Mai 2009 (Sache R 794/2008-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG und der Sanyō Denki Kabushiki Kaisha
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Beklagten.
____________1 - ABl. C 267 vom 7.11.2009.