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Klage, eingereicht am 26. März 2012 - Geipel/HABM - Reeh (BEST BODY NUTRITION)

(Rechtssache T-138/12)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Kläger: Yves Geipel (Auerbach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Sachs)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Jörg Reeh (Buxtehude, Deutschland)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angegriffene Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 12. Januar 2012 aufzuheben und den Widerspruch vom 24. Juli 2009 zurückzuweisen;

dem HABM die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Kläger.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "BEST BODY NUTRITION" (Internationale Registrierung Nr. W 982 101 mit Benennung der Europäischen Union) für Waren der Klassen 25, 28, 29, 30 und 32.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Jörg Reeh.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke Nr. 4 020 161 "BEST4BODY" für Waren der Klasse 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Zwischen den sich gegenüberstehenden Marken bestehe keine Verwechslungsgefahr.

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