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Rechtsmittel, eingelegt am 19. August 2013 vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 26. Juni 2013 in der Rechtssache F-21/12, Achab/EWSA

(Rechtssache T-430/13 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) (Prozessbevollmächtigte: M. Arsène im Beistand der Rechtsanwälte D. Waelbroeck und A. Duron)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Mohammed Achab (Brüssel, Belgien)

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst in der Rechtssache F-21/12 aufzuheben, soweit damit die Entscheidung des EWSA vom 9. Juni 2011 betreffend die Rückerstattung der ab 1. Juli 2010 an Herrn Achab gezahlten Auslandszulage aufgehoben und angeordnet wird, dass der EWSA seine eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten des Klägers trägt;

den Anträgen des Rechtsmittelführers stattzugeben, nämlich die Klage als vollständig unbegründet abzuweisen;

dem anderen Verfahrensbeteiligten die Kosten dieses Rechtsmittels und des Verfahrens vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung des Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer fünf Rechtsmittelgründe geltend.

Rechtsfehler, indem das GöD zu Unrecht der Ansicht gewesen sei, dass die Voraussetzungen für die Rückforderung zu viel gezahlter Beträge nicht erfüllt seien.

Rechtsfehler, da das ergangene Urteil zur ungerechtfertigten Bereicherung des Klägers beitrage.

Offensichtlicher Beurteilungsfehler, da das GöD zu Unrecht der Ansicht gewesen sei, dass der EWSA nie eine an die Bediensteten gerichtete Mitteilung vorgenommen habe, um deren Aufmerksamkeit auf die Folgen einer Einbürgerung zu richten.

Rechtsfehler, indem das Gericht den Grundsatz, wonach die Finanzbestimmungen zwingend anzuwenden seien, und den Grundsatz, dass Ausnahmevorschriften abschließend und restriktiv ausgelegt werden müssten, verletzt habe.

Rechtsfehler in Bezug auf die Aufteilung der Kosten.