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Beschluss des Gerichts vom 14. Juli 2011 - Goutier/HABM - Rauch (ARANTAX)

(Rechtssache T-13/10)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Klaus Goutier (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. E. Happe)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Schmidt, dann B. Schmidt und R. Pethke)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelfer vor dem Gericht: Norbert Rauch (Herzogenaurach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Fottner und M. Müller)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 10. November 2009 (Sache R 1796/2008-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Norbert Rauch und Klaus Gautier

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Der Kläger trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Beklagten. Der Streithelfer trägt seine eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 80 vom 27.3.2010.