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Klage, eingereicht am 10. Juli 2009 - Serrano Aranda/HABM - Burg Groep (LE LANCIER)

(Rechtssache T-265/09)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Kläger: Enrique Serrano Aranda (Murcia, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Calderón Chavero und T. Villate Consonni)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Burg Groep BV (Bergen, Niederlande)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 27. März 2009 in der Sache R 366/2008-1 aufzuheben;

dem Widerspruch aufgrund der genannten Aufhebung mit den entsprechenden Rechtsfolgen stattzugeben und die Anmeldung Nr. 3343365 der Marke insgesamt zurückzuweisen;

dem HABM und den Verfahrensbeteiligten, falls sie der Klage entgegentreten, die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen und ihre Anträge zurückzuweisen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Burg Groep B.V.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement "LE LANCIER" enthält (Anmeldung Nr. 3 343 365), für Waren der Klassen 29 und 30.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Kläger.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Wortmarke "EL LANCERO" (Nr. 838 740) für Waren der Klasse 30, spanische Bildmarke Nr. 941 979 mit dem Wortelement "EL LANCERO" für Waren der Klasse 30, spanische Wortmarke "EL LANCERO" (Nr. 943 767)für Waren der Klasse 31 und spanische Wortmarke "EL LANCERO" (Nr. 1 806 835) für Waren der Klasse 29.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Unrichtige Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke.

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