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Rechtsmittel der Legero Schuhfabrik GmbH gegen den Beschluss des Gerichts (Neunte Kammer) vom 15. Dezember 2021 in der Rechtssache T-682/20, Legero Schuhfabrik GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingelegt am 2. März 2022

(Rechtssache C-154/22 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Legero Schuhfabrik GmbH (Prozessbevollmächtigter: M. Gail, Rechtsanwalt)

Andere Verfahrensbeteiligte: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, Rieker Schuh AG

Der Gerichtshof der Europäischen Union (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) hat durch Beschluss vom 22. Juni 2022 das Rechtsmittel nicht zugelassen und beschlossen, dass die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten zu tragen hat.

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