Language of document : ECLI:EU:T:2010:442





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 21. Oktober 2010 – Agapiou Joséphidès/Kommission und EACEA

(Rechtssache T‑439/08)

„Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Dokumente im Zusammenhang mit der Bewilligung eines Jean-Monnet-Exzellenzzentrums an der Universität Zypern – Von einem Dritten stammende Dokumente – Teilweise Verweigerung des Zugangs – Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Unzulässigkeit – Einrede der Rechtswidrigkeit – Ausnahme zum Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen – Ausnahme zum Schutz geschäftlicher Interessen – Begründungspflicht“

1.                     Nichtigkeitsklage – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Klage gegen den Urheber der angefochtenen Handlung – Ausnahmen – Handlungen, die aufgrund von übertragenen Befugnissen erlassen wurden und dem übertragenden Organ zuzuschreiben sind – Voraussetzungen (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 34-38)

2.                     Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Entscheidung der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ (EACEA), mit der ein nach der Verordnung Nr. 1049/2001 gestellter Antrag auf Zugang zu Dokumenten teilweise abgewiesen wurde – Entscheidungsbefugnis der EACEA unterschiedlich von derjenigen der Kommission – Erfassung durch den Begriff (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 42-45)

3.                     Einrede der Rechtswidrigkeit – Umfang – Handlungen, deren Rechtswidrigkeit geltend gemacht werden kann – Rechtsakt allgemeiner Tragweite, auf den die angefochtene Entscheidung gestützt ist – Notwendigkeit einer rechtlichen Verknüpfung zwischen der angefochtenen Handlung und dem streitigen allgemeinen Rechtsakt (Art. 230 EG und Art. 241 EG) (vgl. Randnrn. 49-51, 53-54)

4.                     Europäische Gemeinschaften – Organe und Einrichtungen der Gemeinschaften – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Artikel 255 EG und Artikel 1 Absatz 2 EU – Unmittelbare Wirkung – Fehlen – Auswirkung (Art. 255 EG; Art. 1 Abs. 2 EU) (vgl. Randnrn. 62-63)

5.                     Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Entscheidung der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“, (EACEA), den Zugang zu Dokumenten der Kommission auf einen neuerlichen Antrag hin teilweise zu verweigern – Beurteilung der Endgültigkeit dieser Entscheidung – Verpflichtung, einen neuerlichen Zweitantrag auf Zugang zu stellen – Fehlen (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 1, 3 und 7, Art. 6 Abs 1, sowie Art. 7 und 8 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 73-75, 78)

6.                     Europäische Gemeinschaften – Organe und Einrichtungen der Gemeinschaften – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verpflichtung der Organe oder Einrichtungen, eine gute Verwaltungspraxis zu entwickeln (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 15 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 88-90)

7.                     Europäische Gemeinschaften – Organe und Einrichtungen der Gemeinschaften – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001– Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Von einem Dritten stammende Dokumente – Vorherige Konsultierung der betroffenen Dritten – Umfang – Zwingender Charakter – Fehlen – Ermessen der Organe (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 4) (vgl. Randnr. 95)

8.                     Europäische Gemeinschaften – Organe und Einrichtungen der Gemeinschaften – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001– Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Voraussetzungen – Enge Auslegung – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Verpflichtung des Organs oder der Einrichtung, eine konkrete und individuelle Prüfung der Dokumente vorzunehmen – Möglichkeit, einen teilweisen Zugang zu den Dokumenten zu gewähren (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2, 3 und 6) (vgl. Randnrn. 105-108)

9.                     Europäische Gemeinschaften – Organe und Einrichtungen der Gemeinschaften – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001– Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen – Verpflichtung des Organs oder der Einrichtung, eine konkrete und individuelle Prüfung der Dokumente vorzunehmen – Umfang – Möglichkeit, einen teilweisen Zugang zu den Dokumenten zu gewähren (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 1 Buchst. b, und Art. 6) (vgl. Randnrn. 111-112, 114-120)

10.                     Europäische Gemeinschaften – Organe und Einrichtungen der Gemeinschaften – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001– Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz der geschäftlichen Interessen einer juristischen Person – Verpflichtung des Organs oder der Einrichtung, eine konkrete und individuelle Prüfung der Dokumente vorzunehmen – Möglichkeit einen teilweisen Zugang zu den Dokumenten zu gewähren (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2, Unterabs. 1) (vgl. Randnrn. 125-127, 129)

11.                     Europäische Gemeinschaften – Organe und Einrichtungen der Gemeinschaften – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung von Dokumenten – Begriff – Verpflichtung des Organs oder der Einrichtung, die bestehenden Interessen gegeneinander abzuwägen (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 136-137, 139-142)

12.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang (Art. 253 EG; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 146-150)

13.                     Nichtigkeitsklage – Fristen – Beginn – Handlung, die nicht veröffentlicht und dem Kläger nicht bekanntgegeben wurde – Genaue Kenntnis des Inhalts und der Begründung – Verpflichtung, nach Erlangung der Kenntnis vom Vorliegen einer Handlung binnen angemessener Frist ihren vollständigen Wortlaut anzufordern – Antrag, der mehr als vier Monate nach Erlangung der Kenntnis vom Vorliegen der angefochtenen Entscheidung gestellt wurde – Unangemessenheit einer solchen Frist – Unzulässigkeit des Antrags (Art. 230 Abs. 5 EG) (vgl. Randnrn. 157-161)

14.                     Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Antrag, der erstmals im Rahmen der Erwiderung gestellt wurde – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 168-169)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EACEA vom 1. August 2008 über einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit der Bewilligung eines Jean-Monnet-Exzellenzzentrums an der Universität Zypern und der Entscheidung C(2007) 3749 der Kommission vom 8. August 2007 betreffend eine Einzelentscheidung zur Bewilligung von Fördermitteln im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen, Teilprogramm Jean Monnet

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Frau Kalliope Agapiou Joséphidès trägt die Kosten.