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Rechtsmittel, eingelegt am 19. September 2013 von Luigi Marcuccio gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 12. Juli 2013 in der Rechtssache F-32/12, Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-503/13 P)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 12. Juli 2013 in der Rechtssache F-32/12, Marcuccio/Kommission, in vollem Umfang und ausnahmslos aufzuheben;

das Verfahren an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückzuverweisen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung des Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer zwei Rechtsmittelgründe geltend.

Rechtswidrigkeit von Art. 14 der Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst wegen Tautologie und Widersprüchlichkeit sowie jedenfalls falsche, irrige, irreführende und unvernünftige Auslegung und Anwendung von Art. 14, die einen schweren und offensichtlichen Verstoß gegen das u. a. in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Gebot des gesetzlichen Richters zur Folge hätten.

Völliges Fehlen einer Begründung wegen mangelnder Beweiserhebung, Apodiktik, Tautologie, Willkür, Verfälschung und Nichtberücksichtigung von Tatsachen sowie Rechtsfehler wegen offenkundig fehlerhafter Beurteilung einer Verfahrenshandlung.