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Klage, eingereicht am 7. März 2012 - Buzil-Werk Wagner/HABM - Roca Sanitario (Roca)

(Rechtssache T-115/12)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Buzil-Werk Wagner GmbH & Co. KG (Memmingen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Waldhauser)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Roca Sanitario, SA (Barcelona, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt vom 9. Januar 2012 (Beschwerdenummer R 1907/2010-4) aufzuheben und den Widerspruch der Roca Sanitario, SA, Av. Diagonal, 513, E-08029 Barcelona (Spanien) zurückzuweisen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "Roca" für Waren der Klasse 3 (Anmeldung Nr. 6 800 726).

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Roca Sanitario, SA.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Marken "Roca" (Marken Nr. 1 020 043, Nr. 2 543 451, Nr. 424 875 und Nr. 915 635) für bestimmte Waren der Klassen 19 und 21 sowie internationale Marke "Roca" (Marke Nr. 905 212) für bestimmte Waren der Klassen 11, 19, 20 und 21.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke für alle beantragten Waren.

Klagegründe: Zwischen den sich gegenüberstehenden Marken bestehe keine Verwechslungsgefahr.

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