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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Theodoros Kallianos gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 4. März 2004

(Rechtssache T-93/04) (Rechtssache ...

(Verfahrenssprache: Französisch) Verfahrenssprache: ...

Theodoros Kallianos, wohnhaft in Kraainem (Belgien), hat am 4. März 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Guy Archambeau, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 2. Dezember 2003 über seine Beschwerde vom 2. Juli 2003 (R/335/03) aufzuheben;

die Kommission aufzufordern, dem Kläger die gesamten Zahlungen und Abzüge ohne Titel oder Berechtigung vom Betrag seines Gehalts ab dem Datum des Scheidungsurteils Nr. 2179/1999 des Polymeles Protodikeio Athen vom 8. März 1999 zurückzuzahlen, einschließlich der einseitig von den Dienststellen der Kommission (PMO [Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche]) vorgenommenen Indexierung der ungerechtfertigten Unterhaltsrente, zumindest ab dem Urteil des griechischen Areios Pagos vom 7. Februar 2003 (Nr. 203/2003), das ihr bekannt war;

die Kommission zur Zahlung von 20 % der oben genannten Summe der Rückzahlung als Schadensersatz für immaterielle und Vermögensschäden einschließlich der Verteidigungskosten zu verurteilen;

die Kommission zur Zahlung der Kosten des Zustellungsverfahrens durch Gerichtsvollzieher und auch der Kosten für die Übersetzung der griechischen Urteile ins Französische, Dokumente, die ihr schon rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden waren, in Höhe von 1 500 Euro zu verurteilen;

der Beklagten die Kosten dieses Verfahrens und die Auslagen aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger sei Beamter der Kommission. Gemäß einem Beschluss des Tribunal de Première Instance Brüssel, das eine Unterhaltsrente für die Ehefrau des Klägers festgesetzt habe, hätten die zuständigen Dienststellen der Kommission Abzüge von seinem Gehalt vorgenommen. Mit seiner Klage wendet sich der Kläger gegen diese Abzüge, indem er sich auf einen Rechts- und Tatsachenirrtum, das Fehlen eines vollstreckbaren Titels zur Rechtfertigung dieser Abzüge und eine Verletzung der Verordnung Nr. 1347/20001 beruft.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten (ABl. L 160 vom 30.6.2000, S. 19).