Klage, eingereicht am 19. November 2012 - Automobile Association/HABM - Duncan Petersen Publishing (Mappen)
(Rechtssache T-508/12)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: The Automobile Association Ltd (St. Helier, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: N. Walker, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Duncan Petersen Publishing Ltd (London, Vereinigtes Königreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 12. September 2012 (Sache R 172/2011-3) aufzuheben und die Sache zu erneuter Prüfung an das HABM zurückzuverweisen,
dem HABM ihre Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, dessen Nichtigerklärung beantragt wurde: Ein Geschmacksmuster für das Produkt "Mappen" - eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster Nr. 1121404-0001.
Inhaberin der Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Die Klägerin.
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Die Klägerin beantragte die Nichtigerklärung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters auf der Grundlage der Art. 4 bis 9 der Verordnung Nr. 6/2002 des Rates.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:
- Verstoß gegen Art. 8 der Verordnung Nr. 6/2002 des Rates;
- Verstoß gegen Art. 8 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 62 der Verordnung des Rates Nr. 6/2002;
- Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 3 Buchst. a der Verordnung des Rates Nr. 6/2002.
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