Language of document : ECLI:EU:T:2014:966





Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 18. November 2014 – Conrad Electronic/HABM – British Sky Broadcasting Group und Sky IP International (EuroSky)

(Rechtssache T‑510/12)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke EuroSky – Ältere Gemeinschaftswortmarke SKY – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 15)

2.                     Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – In der Klageschrift nicht dargestellte Gründe – Pauschale Verweisung auf andere Schriftstücke – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 17)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnisse des Gerichts – Überprüfung der Tatsachen im Licht erstmals vor ihm vorgelegter Beweise – Ausschluss (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 135 § 4; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65) (vgl. Rn. 26)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 32)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 36)

6.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 53, 54, 63)

7.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken EuroSky und SKY (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 71-74)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 20. September 2012 (Sache R 1138/2011‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der British Sky Broadcasting Group plc und der Sky IP International Ltd einerseits und der Conrad Electronic SE andererseits

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Conrad Electronic SE trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), der British Sky Broadcasting Group plc und der Sky IP International Ltd.