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Klage, eingereicht am 30. März 2007 - Aventis Pharma/HABM - Altana Pharma AG (PRAZOL)

(Rechtssache T-95/07)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Aventis Pharma (Antony, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Gilbey)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Altana Pharma AG (Konstanz, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Februar 2007 in der Sache R 302/2005-4 aufzuheben und die Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 26. Januar 2005 zu bestätigen;

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten der Klägerin im vorliegenden Verfahren aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Altana Pharma AG

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "PRAZOL" für Waren der Klasse 5 - Anmeldung Nr. 1 154 269.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke "PREZAL" für Waren der Klasse 5.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Stattgabe.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung des Widerspruchs.

Klagegründe: Die Beschwerdekammer habe es versäumt, die Marken umfassend unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren miteinander zu vergleichen.

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