Klage, eingereicht am 30. März 2007 - Aventis Pharma/HABM - Altana Pharma AG (PRAZOL)
(Rechtssache T-95/07)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Aventis Pharma (Antony, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Gilbey)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Altana Pharma AG (Konstanz, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Februar 2007 in der Sache R 302/2005-4 aufzuheben und die Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 26. Januar 2005 zu bestätigen;
dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt die Kosten der Klägerin im vorliegenden Verfahren aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Altana Pharma AG
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "PRAZOL" für Waren der Klasse 5 - Anmeldung Nr. 1 154 269.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke "PREZAL" für Waren der Klasse 5.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Stattgabe.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung des Widerspruchs.
Klagegründe: Die Beschwerdekammer habe es versäumt, die Marken umfassend unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren miteinander zu vergleichen.
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