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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 19. November 2009 - EREF/Kommission

(Rechtssache T-94/07)1

(Nichtigkeitsklage - Vertretung durch einen Anwalt, der kein Dritter ist - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: European Renewable Energies Federation ASBL (EREF) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin D. Fouquet)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: N. Khan)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4963 endg. der Kommission vom 24. Oktober 2006 über ein syndiziertes Darlehen und ein bilaterales Darlehen für den Bau eines Kernkraftwerks durch Framatome ANP für Teollisuuden Voima Oy

Tenor

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Die European Renewable Energies Federation ASBL (EREF) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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1 - ABl. C 117 vom 29.5.2007.