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Amtsblattmitteilung

 

     URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

     vom 20. Mai 2003

in der Rechtssache T-80/01: Barbara Diehl-Leistner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften(1)

(Beamte ( Allgemeines Auswahlverfahren ( Mündliche Prüfung ( Nichtaufnahme in die Eignungsliste ( Sprachkenntnisse der Mitglieder des Prüfungsausschusses ( Gleichbehandlung)

    (Verfahrenssprache: Deutsch)

In der Rechtssache T-80/01, Barbara Diehl-Leistner, wohnhaft in Luxemburg, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Thielen, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur) wegen Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren KOM/A/12/98 vom 17. April 2000, die Klägerin nicht in die Eignungsliste dieses Auswahlverfahrens aufzunehmen, hat das Gericht (Fünfte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten R. García-Valdecasas sowie der Richterin P. Lindh und des Richters J. D. Cooke ( Kanzler: D. Christensen, Verwaltungsrätin ( am 20. Mai 2003 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - )ABl. C 186 vom 30.6.2001.