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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Proteome, Inc. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), eingereicht am 25. November 2003

(Rechtssache T-387/03)

(Verfahrenssprache: Englisch)

Die Proteome, Inc. mit Sitz in Beverly, Massachusetts, USA, hat am 25. November 2003 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind Michael Edenborough, Barrister, sowie Cerryg Jones, Alexandra Brodie und Carina Loweth, Solicitors.

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung Nr. 0707/2002-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) aufzuheben;

die Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 21. Juni 2002 aufzuheben;

die Anmeldung Nr. 1 544 766 einer Gemeinschaftsmarke zum Zweck der Veröffentlichung der Anmeldung an das Harmonisierungsamt zurückzuverweisen;

dem Harmonisierungsamt die Kosten der Klägerin aufzuerlegen, die ihr durch dieses Verfahren sowie die Verfahren vor der Beschwerdekammer und der Widerspruchsabteilung entstanden sind.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Klagegründe:

Proteome, Inc.

Wortmarke "BIOKNOWLEDGE" für bestimmte Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 (Datenbanken usw.), 16 (Druckereierzeugnisse usw. über Repositories mit Informationen in Bezug auf Organismen) und 42 (Informations- und Computerdienste usw.) (Anmeldung Nr. 1 544 766)

Ablehnung der Eintragung

Zurückweisung der Beschwerde

Fehlerhafte Anwendung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung Nr. 40/941