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Klage, eingereicht am 8. April 2013 - Stance/HABM - Pokarna (STANCE)

(Rechtssache T-206/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Stance, Inc. (San Clemente, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Kunze und G. Würtenberger)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Pokarna Ltd (Secundrabad, Indien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer vom 1. Februar 2013 in der Sache R 885/2012-5 über den auf die eingetragene Gemeinschaftsmarke Nr. 005491329 gestützten Widerspruch gegen die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 008957516 "STANCE" aufzuheben,

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "STANCE" für Waren der Klasse 25 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung 8957516.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarkeneintragung der schwarz-weißen Bildmarke "STANZA" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25 und 35.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für alle angegriffenen Waren stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, 65, 75, 76 Abs. 1, 2 und 83 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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