Klage, eingereicht am 10. April 2013 - 1872 Holdings/HABM - Havana Club International (THE SPIRIT OF CUBA)
(Rechtssache T-207/13)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: 1872 Holdings vof (Amsterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Antoine-Lalance)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Havana Club International, SA (Havanna, Cuba)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt vom 31. Januar 2013 in der Sache R 684/2012-1 aufzuheben,
dem Harmonisierungsamt die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke "THE SPIRIT OF CUBA" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 33, 35 und 42 - Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 2109106.
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Der Antrag auf Nichtigerklärung wurde auf die Gründe der Art. 52 Abs. 1 Buchst. a und 7 Abs. 1 Buchst. b, c und g der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates gestützt.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarke.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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