Language of document : ECLI:EU:T:2014:182





Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 27. März 2014 – Ecologistas en Acción/Kommission

(Rechtssache T‑603/11)

„Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Dokumente betreffend den Bau einer Industrieanlage in einem Schutzgebiet im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG – Aus einem Mitgliedstaat stammende Dokumente – Widerspruch des Mitgliedstaats – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren – Umweltinformationen – Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 – Klage, die offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrt“

1.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Aus einem Mitgliedstaat stammende Dokumente – Befugnis des Mitgliedstaats, das Organ um Nichtverbreitung von Dokumenten zu ersuchen – Befugnis des Organs – Überprüfung der Begründetheit der Verweigerung des Zugangs im Hinblick auf die in der genannten Verordnung vorgesehenen Ausnahmen – Umfang – Begründungspflicht (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 1 bis 3 und 5, 7 und 8) (vgl. Rn. 33, 34, 38-44, 47)

2.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz von Gerichtsverfahren – Umfang (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich) (vgl. Rn. 63, 64)

3.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz von Gerichtsverfahren – Überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung von Dokumenten – Begriff – Subjektives Interesse des Betroffenen, an einem nationalen Entscheidungsverfahren teilzunehmen – Ausschluss (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich) (vgl. Rn. 72, 74-76)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 23. September 2011, mit dem der Klägerin der Zugang zu bestimmten Dokumenten betreffend die Genehmigung für das Bauvorhaben eines Hafens in Granadilla (Teneriffa, Spanien), die von den spanischen Behörden gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) der Kommission übermittelt worden waren, verweigert wurde

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Ecologistas en Acción-CODA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

3.

Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.