Language of document :

Klage, eingereicht am 3. Dezember 2012 - Recaro/HABM - Certino Mode (RECARO)

(Rechtssache T-524/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte:

Klägerin: Recaro-Beteiligungs-GmbH (Kaiserslautern, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Weiser)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Certino Mode, SL (Elche, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung abzuändern, so dass die von der Streithelferin eingereichte Beschwerde zurückgewiesen wird und die Gemeinschaftsmarke Nr. 734343 "RECARO" in vollem Umfang für verfallen erklärt wird;

hilfsweise, die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. September 2012 in der Sache R 1761/2011-1 aufzuheben; und

dem HABM und gegebenenfalls der Streithelferin die Kosten für dieses Verfahren und das Beschwerdeverfahren vor dem HABM aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, für die eine Verfallserklärung beantragt wurde: Wortmarke "RECARO" für Waren der Klassen 10 und 25 - Gemeinschaftsmarke Nr. 734343.

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Antragstellerin im Verfallsverfahren: Klägerin.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Die Gemeinschaftsmarke wurde für verfallen erklärt.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.

Klagegründe:

Verstoß gegen Art. 51 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 15 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates;

Verstoß gegen Art. 76 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates in Verbindung mit Regel 50 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission; und

Verstoß gegen Art. 75 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

____________