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Klage, eingereicht am 16. November 2012 - European Drinks/HABM - Alexandrion Grup Romania (DRACULA BITE)

(Rechtssache T-496/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: European Drinks SA (Ştei, Rumänien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin V. von Bomhard)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: SC Alexandrion Grup Romania Srl (Pleasa, Rumänien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. September 2012 in der Sache R 682/2011-4 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "DRACULA BITE" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 33, 35 und 39 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 7588288.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Rumänische Bildmarke Nr. 34847 "Dracula" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 33 und 35.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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