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Urteil des Gerichts vom 19. Juni 2012 - Arango Jaramillo u. a./EIB

(Rechtssache T-234/11 P)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Ruhegehälter - Beitrag zur Versorgungsordnung - Abweisung der Klage im ersten Rechtszug als offensichtlich unzulässig - Klagefrist - Verspätung - Angemessene Frist)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Oscar Orlando Arango Jaramillo (Luxemburg, Luxemburg) und die 34 anderen Bediensteten der Europäischen Investitionsbank, deren Namen im Anhang des Urteils aufgeführt sind (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Cortese und C. Cortese)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Investitionsbank (Prozessbevollmächtigte: C. Gómez de la Cruz und T. Gilliams im Beistand von Rechtsanwalt P.-E. Partsch)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den Öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 4. Februar 2011, Arango Jaramillo u. a./EIB, F-34/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Oscar Orlando Arango Jaramillo und die 34 anderen Bediensteten der Europäischen Investitionsbank (EIB), deren Namen im Anhang aufgeführt sind, tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die der EIB im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1 - ABl. C 211 vom 16.7.2011.