Language of document : ECLI:EU:T:2015:738





Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 30. September 2015 –

Mocek und Wenta KAJMAN Firma Handlowo-Usługowo-Produkcyjna/HABM – Lacoste (KAJMAN)

(Rechtssache T‑364/13)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke KAJMAN – Ältere Gemeinschaftsbildmarke, die ein Krokodil darstellt – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Von der Streithelferin gestellte Anträge auf Aufhebung und Abänderung – Art. 134 Abs. 3 der Verfahrensordnung vom 2. Mai 1991“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 19, 20, 54, 58)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke KAJMAN und Bildmarke, die ein Krokodil darstellt (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 26, 28, 30, 42, 46, 53, 57, 64)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 29)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 31, 32)

5.                     Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Voraussetzungen – Neues Vorbringen – Begriff – Entsprechende Anwendung auf die zur Stützung eines Klagegrundes vorgebrachten Rügen (Verfahrensordnung des Gerichts [2015], Art. 84 Abs. 1) (vgl. Rn. 86)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 10. Mai 2013 (Sache R 2466/2010-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Lacoste SA und der Eugenia Mocek, Jadwiga Wenta KAJMAN Firma Handlowo-Usługowo-Produkcyjna

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die von der Lacoste SA gestellten Anträge auf Aufhebung und Abänderung werden zurückgewiesen.

3.

Die Eugenia Mocek, Jadwiga Wenta KAJMAN Firma Handlowo-Usługowo-Produkcyjna trägt sämtliche durch die Klage entstandenen Kosten und ihre eigenen durch die Anträge der Lacoste SA auf Aufhebung und Abänderung entstandenen Kosten.

4.

Die Lacoste SA trägt ihre durch ihre Anträge auf Aufhebung und Abänderung entstandenen eigenen Kosten.