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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. September 2009 - Polen/Kommission

(Rechtssache T-183/07)

(Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Nationaler Plan zur Zuteilung von Emissionszertifikaten für Polen für den Zeitraum 2008-2012 - Dreimonatsfrist - Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission - Gleichbehandlung - Begründungspflicht - Art. 9 Abs. 1 und 3 und Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2003/87)

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Republik Polen (Prozessbevollmächtigte: zunächst vertreten durch E. Ośniecka-Tamecka, dann nacheinander durch T. Nowakowski, durch T. Kozek, durch M. Dowgielewicz und schließlich durch M. Dowgielewicz, M. Jarosz und M. Nowacki)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: U. Wölker und K. Herrmann)

Streithelferinnen zur Unterstützung der Klägerin: Republik Ungarn (Prozessbevollmächtigte: J. Fazekas, R. Somssich und M. Fehér), Republik Litauen (Prozessbevollmächtigter: D. Kriaučiūnas) und Slowakische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst vertreten durch J. Čorba, dann durch B. Ricziová)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: zunächst vertreten durch Z. Bryanston-Cross und C. Gibbs als Bevollmächtigte im Beistand von H. Mercer, Barrister, dann durch I. Rao und S. Ossowski als Bevollmächtigte im Beistand von J. Maurici, Barrister)

Gegenstand

Vollständige oder teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2007) 1295 endg. der Kommission vom 26. März 2007 über den nationalen Plan zur Zuteilung von Zertifikaten für Treibhausgasemissionen, der von der Republik Polen für den Zeitraum 2008-2012 gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275, S. 32) übermittelt wurde

Tenor

Die Entscheidung K(2007) 1295 endg. der Kommission vom 26. März 2007 über den nationalen Plan zur Zuteilung von Zertifikaten für Treibhausgasemissionen, der von der Republik Polen für den Zeitraum 2008-2012 gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates übermittelt wurde, wird für nichtig erklärt.

Die Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Republik Polen.

Die Republik Ungarn, die Republik Litauen, die Slowakische Republik und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 155 vom 7.7.2007.