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Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 9. November 2007 -Polen / Kommission

(Rechtssache T-183/07 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Nationaler Plan zur Zuteilung von Zertifikaten für Emissionen für den Zeitraum 2008 bis 2012 - Ablehnende Entscheidung der Kommission - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Keine Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Antragstellerin: Republik Polen (Prozessbevollmächtigter: T. Nowakowski)

Antragsgegnerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: U. Wölker und K. Hermann)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung K (2007) 1295 endg. der Kommission vom 26. März 2007 über den nationalen Plan zur Zuteilung von Zertifikaten für Treibhausgasemissionen, der von Polen für den Zeitraum 2008 bis 2012 gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275, S. 32) übermittelt wurde.

Tenor

Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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