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Urteil des Gerichts vom 16. Juni 2011 - FMC Foret/Kommission

(Rechtssache T-191/06)1

(Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Natriumperborat - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Dauer der Zuwiderhandlung - Unschuldsvermutung - Verteidigungsrechte - Geldbußen - Mildernde Umstände)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: FMC Foret, SA (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: M. Seimetz, Rechtsanwalt, und C. Stanbrook, QC)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst F. Arbault, dann V. Di Bucci und V. Bottka im Beistand von M. Gray, Barrister)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2006) 1766 final der Kommission vom 3. Mai 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F/38.620 - Wasserstoffperoxid und Perborat) sowie, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die FMC Foret, SA, trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 212 vom 2.9.2006.