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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 14. April 2005

in der Rechtssache T-141/03, Sniace SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Staatliche Beihilfe - Beteiligungsdarlehen - Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit)

(Verfahrenssprache: Spanisch)

In der Rechtssache T-141/03, Sniace SA mit Sitz in Madrid (Spanien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Baró Fuentes, unterstützt durch Königreich Spanien (Bevollmächtigte: N. Díaz Abad, Zustellungsanschrift in Luxemburg), gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: F. Santaolalla Gadea und J. Buendía Sierra), wegen teilweiser Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/284/EG der Kommission vom 11. Dezember 2002 über die staatliche Beihilfe, die Spanien zugunsten von Sniace SA gewährt hat (ABl. 2003, L 108, S. 35), hat das Gericht (Dritte erweiterte Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten J. Azizi, der Richter M. Jaeger und F. Dehousse, der Richterin E. Cremona und des Richters O. Czúcz - Kanzler: J. Palacio González, Hauptverwaltungsrat - am 14. April 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 171 vom 19.7.2003.