Klage, eingereicht am 22. Februar 2008 - Miguelez Herreras / Kommission
(Rechtssache F-22/08)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Benedicta Miguelez Herreras (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. van der Woude)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung vom 17. April 2007, soweit mit ihr an die Klägerin im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2003 kein zusätzlicher prioritärer Punkt vergeben und damit die Zuteilung von zwei prioritären Punkten und insgesamt 23 Punkten aufrechterhalten wird, und Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer Entschädigung
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung vom 17. April 2007 aufzuheben, soweit mit ihr an die Klägerin im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2003 kein zusätzlicher prioritärer Punkt vergeben und damit die Zuteilung von zwei prioritären Punkten und insgesamt 23 Punkten aufrechterhalten wird;
die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung von 5 000 Euro zu verurteilen;
der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.
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