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Klage, eingereicht am 2. Januar 2014 – Industrias Ponsa/Kommission

(Rechtssache T-4/14)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Industrias Ponsa, SA (Manresa-Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. García Muñoz, J. Jiménez-Blanco und J. Corral García)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Art. 1 bis 6 des Beschlusses für nichtig zu erklären;

hilfsweise, Art. 4 des Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit darin die Rückzahlung der Beihilfen angeordnet wird, und

der Kommission sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind die gleichen wie in der Rechtssache T-3/14, Anudal Industrial/Kommission.