Klage, eingereicht am 2. Januar 2014 – Industrias Ponsa/Kommission
(Rechtssache T-4/14)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Industrias Ponsa, SA (Manresa-Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. García Muñoz, J. Jiménez-Blanco und J. Corral García)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Art. 1 bis 6 des Beschlusses für nichtig zu erklären;
hilfsweise, Art. 4 des Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit darin die Rückzahlung der Beihilfen angeordnet wird, und
der Kommission sämtliche Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind die gleichen wie in der Rechtssache T-3/14, Anudal Industrial/Kommission.