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Klage, eingereicht am 3. Januar 2014 – Banco de Santander u. a./Kommission

(Rechtssache T-6/14)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerinnen: Banco de Santander, SA (Santander, Spanien), Santander Investment, SA (Santander, Spanien), und Naviera Séneca, AIE (Las Palmas de Gran Canaria, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, E. Abad Valdenebro, R. Calvo Salinero, A. Lamadrid de Pablo und A. Biondi)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären, soweit er verschiedene Maßnahmen, die gemäß dem Beschluss das sogenannte spanische True-Lease-Modell bilden, als eine neue und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe beurteilt;

hilfsweise die Art. 1 und 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, die die Investoren der wirtschaftlichen Interessenvereinigungen als Empfänger der behaupteten Beihilfen und als einzige Adressaten der Rückforderungsanordnung benennen;

hilfsweise Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit er die Rückforderung der behaupteten Beihilfen anordnet;

Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit er sich auf die Rechtmäßigkeit privater Verträge zwischen den Investoren und anderen Marktteilnehmern bezieht;

der Kommission die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-700/13, Bankia/Kommission.