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Klage, eingereicht am 11. Juni 2009 - United States Polo Association/HABM - Textiles CMG (U.S. POLO ASSN.)

(Rechtssache T-228/09)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: United States Polo Association (Lexington, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Goldenbaum, T. Melchert und I. Rohr)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Textiles CMG, SA (Ontentiente, Valencia, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 20. März 2009 in der Sache R 886/2008-4 aufzuheben;

dem Beklagten seine eigenen Kosten und die der Klägerin aufzuerlegen und, für den Fall, dass die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer dem Verfahren beitritt, ihr ihre eigenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "U.S. POLO ASSN." für Waren der Klassen 9, 20, 21, 24 und 27.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Wortmarke "POLO-POLO" für Waren der Klasse 24 und Gemeinschaftswortmarke "POLO-POLO" für Waren der Klassen 24, 25 und 39.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für alle streitigen Waren stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates), da die Beschwerdekammer zu Unrecht festgestellt habe, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den betroffenen Marken bestehe.

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