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Amtsblattmitteilung

 

    Klage des Michael Kenny gegen den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften,

    eingereicht am 25. September 2002

(Rechtssache T-302/02)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Michael Kenny, wohnhaft in Roodt-sur-Syre (Luxemburg), hat am 25. September 2002 eine Klage gegen den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Georges Vandersanden und Laure Levi.

Der Kläger beantragt,

(die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 11. März 2002 über die Ablehnung seiner Bewerbung um die zur Einstellung eines Verwaltungsrats (Laufbahn A7/A6) in der Abteilung Presse und Information vorgesehene Stelle Nr. CJ 62/01 aufzuheben;

(soweit erforderlich, die Entscheidung des Beschwerdeausschusses vom 25. Juni 2002 über die Zurückweisung seiner Beschwerde aufzuheben;

(dem Beklagten sämtliche Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, ein Beamter des Gerichtshofes, bewarb sich um die Stelle eines Verwaltungsrats in der Abteilung Presse und Information. Die Anstellungsbehörde lehnte seine Bewerbung jedoch ab und ernannte einen anderen Bewerber auf dieser Planstelle.

Der Kläger stützt seine Klage auf

(eine fehlende oder zumindest unzureichende und fehlerhafte Begründung;

(einen Verstoß gegen das Ausleseverfahren;

(einen offensichtlichen Beurteilungsfehler;

(einen Verstoß gegen Artikel 27 des Statuts;

(einen Verstoß gegen Grundrechte und allgemeine Rechtsgrundsätze.

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