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Amtsblattmitteilung

 

    Klage der Nestlé Waters France gegen das Harmonisierungsamt

    für den Binnenmarkt, eingereicht am 3. Oktober 2002

    (Rechtssache T-305/02)

    Verfahrenssprache: Französisch

Die Nestlé Waters France, Issy-les-Moulineaux (Frankreich), hat am 3. Oktober 2002 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Alain Cléry.

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung R 719/2000-4 der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 12. Juli 2002 aufzuheben;

(dem HABM die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente:

Betroffene Marke:Dreidimensionale Marke, bestehend aus einem Flaschenkörper mit mehreren wellenförmigen Rillen im unteren Teil, während der obere Teil, der einen etwas kleineren Durchmesser besitzt und wie ein Diabolo geformt ist, durch spiralförmige Rillen gekennzeichnet ist, so dass in der Durchsicht Romben entstehen. Der obere, leicht kegelstumpfartige Teil endet in einem zylingerförmigen Flaschenhals, der mit einer blauen Verschlusskappe versehen ist ( Anmeldung Nr. 922 179.

Waren oder Dienstleistungen:Wässer (Klasse 32 der internationalen Klassifikation).

Vor der Beschwerdekammer

angefochtene Entscheidung:Zurückweisung der Anmeldung durch den Prüfer.

Klagegründe:Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und e der Verordnung (EG) Nr. 40/94.

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