Urteil des Gerichts erster Instanz vom 4. Juli 2006 - Hoek Loos / Kommission
(Wettbewerb − Kartelle − Niederländischer Markt für Industrie und medizinische Gase − Preisfestsetzung − Festsetzung der Höhe der Geldbußen − Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung der Höhe von Geldbußen − Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Hoek Loos NV (Schiedam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. J. Feenstra und B. F. Van Harinxma thoe Slooten)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: A. Bouquet)
Gegenstand der Rechtssache
Nichtigerklärung des Artikels 3 der Entscheidung C(2002)2782 endg. der Kommission vom 24. Juli 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/E-3/36.700 - Technische und medizinische Gase) bezüglich eines Preiskartells auf dem niederländischen Markt für technische und medizinische Gase, und hilfsweise, Herabsetzung der der Klägerin auferlegten Geldbuße
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
____________1 - ABl. C 305 vom 7.12.2002.