Language of document : ECLI:EU:T:2021:630


 


 



Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 29. September 2021 –
Parlament/Axa Assurances Luxembourg u. a.

(Rechtssache T-384/19)

„Schiedsklausel – Versicherungsvertrag ‚Sämtliche Baustellenrisiken‘ – Ausbau und Modernisierung des Konrad-Adenauer-Gebäudes in Luxemburg – Durch Regenwasser verursachter Schaden – Antrag auf Kostenerstattung und Entschädigung – Anwendungsbereich der Versicherung – Ausschlussklausel – Akzessorische Verfahrenspflichten – Teilweises Säumnisverfahren“

1.      Gerichtliches Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Ausschließlich aufgrund der Art. 256 und 272 AEUV und der Schiedsklausel bestimmte Zuständigkeit des Gerichts – Tragweite

(Art. 256 und 272 AEUV)

(vgl. Rn. 43, 44)

2.      Gerichtliches Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Versicherungsvertrag – Vertrag „Sämtliche Baustellenrisiken“ – Durch Regenwasser am Konrad-Adenauer-Gebäude des Europäischen Parlaments verursachter Schaden – Antrag des Parlaments auf Kostenerstattung und Entschädigung – Anwendungsbereich der Versicherung – Ausschlussklausel – Begriff der Überschwemmung

(Art. 256 und 272 AEUV; Richtlinie 2007/60 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 1 und 2)

(vgl. Rn. 77, 78, 81-96, 99-111)

3.      Gerichtliches Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Versicherungsvertrag – Vertrag „Sämtliche Baustellenrisiken“ – Durch Regenwasser am Konrad-Adenauer-Gebäude des Europäischen Parlaments verursachter Schaden – Antrag des Parlaments auf Kostenerstattung und Entschädigung – Klage aus vertraglicher Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Beweislast – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang

(Art. 256, 272 und 340 AEUV)

(vgl. Rn. 125-129, 133)

Gegenstand

Klage nach Art. 272 AEUV auf Verurteilung der Beklagten zur Erstattung der Kosten im Zusammenhang mit dem Wasserschaden, der im Zuge starker Niederschläge am 27. und 30. Mai 2016 am Konrad-Adenauer-Gebäude in Luxemburg entstanden ist

Tenor

1.

Die Nationale-Nederlanden Schaderverzekering Maatschappij NV wird verurteilt, dem Europäischen Parlament den Betrag von 79 653,89 Euro zu erstatten sowie die damit verbundenen gesetzlichen Verzugszinsen ab dem 22. Dezember 2017 in Höhe des von der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte angewandten Zinssatzes zuzüglich acht Prozentpunkten zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Nationale-Nederlanden Schaderverzekering Maatschappij trägt die Kosten des sie betreffenden Säumnisverfahrens.

4.

Das Parlament trägt neben seinen eigenen Kosten zwei Drittel der Kosten der Axa Assurances Luxembourg SA, der Bâloise Assurances Luxembourg SA und der La Luxembourgeoise SA.