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Beschluss des Gerichts vom 13. September 2011 - CEVA/Kommission

(Rechtssache T-224/09)1

(Nichtigkeitsklage - Sonderprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Bereich "Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung" - Projekt Protop - Zuschussvereinbarung - Forderung nach Rückzahlung von Vorschüssen, die in Erfüllung eines Vertrags über die Forschungsfinanzierung gezahlt wurden - Weitervergabe - Mahnschreiben - Nicht anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Centre d'étude et de valorisation des algues SA (CEVA) (Pleubian, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-M. Peyrical)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: V. Joris im Beistand von Rechtsanwalt E. Bouttier)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Mahnschreibens der Kommission vom 6. April 2009, mit dem sie die Klägerin auffordert, ihr die in Erfüllung einer Zuschussvereinbarung über ein Projekt im Rahmen des Sonderprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration mit dem Titel "Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung" gezahlten Vorschüsse zurückzuzahlen

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Centre d'étude et de valorisation des algues SA (CEVA) trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 205 vom 29.8.2009.