Language of document : ECLI:EU:T:2010:41





Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Februar 2010 – Bakonyi/Ungarn

(Rechtssache T‑456/09 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Erledigung“

Vorläufiger Rechtsschutz – Einstweilige Anordnungen – Vorherige Abweisung der Klage – Gegenstandslosigkeit des Antrags – Erledigung (Art. 279 AEUV) (vgl. Randnrn. 3-4)

Gegenstand

Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Rahmen einer Klage gegen die Republik Ungarn

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ist erledigt.

2.

Der Kläger trägt seine eigenen Kosten.