Language of document :

Klage, eingereicht am 15. April 2013 - Madaus/HABM - Indena (ECHINAMID)

(Rechtssache T-212/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Madaus GmbH (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. Töbelmann und A. Späth)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Indena SpA (Mailand, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 24. Januar 2013 (Sache R 27/2012-1) aufzuheben;

dem HABM seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerin aufzuerlegen;

falls die Indena S.p.A. dem Verfahren als Streithelferin beitreten sollte, dieser ihre eigenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "ECHINAMID" für Waren der Klasse 1 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 830 103.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Griechische Wortmarke "ECHINACIN" für Waren der Klasse 5.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

____________